Stopp heißt Stopp!

Das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis

 

Grundsätze

Gemeindearbeit wird in der Beziehung zwischen Menschen und zu Gott gestaltet. Unsere Arbeit in gegenseitigem Umgang ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde von anderen Menschen, gehen partnerschaftlich mit ihnen um und respektieren individuelle Grenzen.

 

Unsere Kirche soll ein Schutzraum sein

Wir sind der Überzeugung, dass sexualisierte Gewalt in unserer Kirche keinen Platz haben darf, und tun alles, diese präventiv zu verhindern und im Verdachtsfall angemessen aufzuarbeiten und so die uns anvertrauten Menschen zu schützen.

Dazu hat unsere Kirchengemeinde ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen, das sich nach den Vorgaben des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) richtet. Das komplette Schutzkonzept der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis ist als Anlage VIII.4 der Gemeindekonzeption  zu finden.

 

Was wir tun

Unsere Räume und Veranstaltungen sollen sichere Orte sein, in denen insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch andere Schutzbefohlene geschützt sind. Dazu haben wir Potential- und Risikoanalysen von allen Bereichen erstellt.

Das Presbyterium erwartet von allen beruflich und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie von Praktikantinnen und Praktikanten die Unterzeichnung einer „kirchlichen Selbstverpflichtung“.

Sowohl von beruflich als auch von ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen arbeiten, ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Alle Mitarbeitenden unserer Gemeinde erhalten regelmäßig Fortbildungen und Schulungen zur Sensibilisierung und zum Verhalten in einem Verdachtsfall.

Eine Arbeitsgruppe prüft regelmäßig die Aktualität und die Umsetzung des Schutzkonzeptes.

 

Kontakte

Als Ansprechpersonen hat der Ev. Kirchenkreis Duisburg folgende Personen benannt:

Frau Ulrike Stender: E-Mail, Mobil-Tel: 0160 8201665 und
Pfarrer Andreas Satzvey: E-Mail, Mobil-Tel: 0170 8005787.

Die Ansprechpersonen beraten vertraulich und sorgen dafür, dass eventuell nötige Schritte eingeleitet werden, Fälle aufgearbeitet werden und Betroffene Hilfe erhalten.

 

Aus unserer Selbstverpflichtung

Ich verpflichte mich, alles zu tun, damit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen der Gewalt verhindert werden.

Ich verpflichte mich, die individuellen Grenzen aller Menschen zu respektieren und die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze zu achten.

Ich verpflichte mich, Kinder und Jugendliche und andere Schutzbefohlene vor sexualisierter Gewalt zu schützen und toleriere keine Form von Gewalt.

Ich verhalte mich selbst niemals abwertend und unterlasse jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, verbaler oder körperlicher Gewalt

Ich verpflichte mich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz gegenüber Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen.

Ich bin mir meiner besonderen Verantwortung als Mitarbeiter:in bewusst und missbrauche meine Rolle im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen nicht. Ich beachte das Abstands- und Abstinenzgebot.

In Zweifelsfällen und bei Grenzüberschreitungen hole ich mir Hilfe bei den Vertrauenspersonen des Kirchenkreises.

 

Die vollständige Selobstverpflichtung ist Bestandteil der Gemeindekonzeption.