Eintritt

De Eintritt in die Kirche geschieht durch die Taufe. Das ist auch als Erwachsener noch möglich, wie es lange Zeit in der alten Kirche üblich war.

Wer zwischenzeitlich ausgetreten ist, wird durch die Wiederaufnahme erneut Mitglied der Kirche. Das Verfahren ist nicht aufwendiger als der Austritt. Nach dem Ausfüllen des Formulars für die Wiederaufnahme können Sie durch einen evangelischen Pfarrer oder eine Pfarrerin Ihrer Wahl wieder aufgenommen werden. Geschieht das in Ihrer Heimatgemeinde, so ist die Aufnahme mit sofortiger Wirkung gültig. Eine Mitgliedsbescheinigung wird Ihnen ausgehändigt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit einer Pfarrerin oder Pfarrerin der Gemeinde. Es erwartet Sie keine Glaubensprüfung! Sie müssen sich für nichts rechtfertigen!

Eine Eintritt ist auch möglich in jeder Wiedereintrittsstelle. In Duisburg freut sich die Wiedereintrittsstelle in der Salvatorkirche auf Ihren Besuch!

  • Salvatorkirche, Burgplatz, 47051 Duisburg
    (direkt neben dem Rathaus in der Innenstadt)
  • jeden Freitag von 14 bis 17 Uhr ist eine Pfarrerin oder ein Pfarrer vor Ort
  • Informationen zum Eintritt bekommen Sie dienstags bis samstags von 9 bis 17 Uhr durch das Präsenzteam der Salvatorkirche

 

Und was kostet das?

Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld. All das gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen. Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten machen eine Menge los! Auch für Sie. Der Eintritt kostet nichts.

Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt in NRW zurzeit neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen hat, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

 

Rechte und Pflichten

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Sie können an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen.
  • Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
  • Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.

 

Wir freuen uns auf Sie!