Bescheinigungen

Bei bestimmten Gelegenheiten brauchen Sie unterschiedliche kirchliche Bescheinigungen.

Wenn Sie ein Patenamt bei einer Taufe in einer anderen Kirchengemeinde übernehmen wollen, werden Sie in der Regel um Vorlage einer Taufpatenbescheinigung gebeten. Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie als getauftes Mitglied der Kirche zur Ausübung des Patenamts berechtigt sind. Sie erhalten die Patenbescheinigung auf Anfrage bei Pfarrerin, Pfarrer oder im Gemeindebüro.

An gleicher Stelle erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche. Das wird vor allem von kirchlichen Arbeitsgebern gegebenenfalls erbeten.

Normalerweise ist es vorgesehen, dass eine Taufe, Konfirmation, Trauung oder Beerdigung in Ihrer eigenen Kirchengemeinde stattfindet. Möchten Sie eine dieser Amtshandlungen gerne in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde vornehmen lassen, ist das selbstverständlich kein Problem. Die auswärtige Kirchengemeinde wird in diesem Fall allerdings um Vorlage eines „Entlassscheins“ bitten. Ein solches Dimissoriale erhalten Sie bei einem Pfarrer oder einer Pfarrerin Ihrer Kirchengemeinde. Das Dimissoriale bestätigt dem auswärtigen Pfarramt gleichzeitig, dass Sie Mitglied der Evangelischen Kirche sind.

Eine Tauf-, Konfirmations- oder Trauurkunde wird Ihnen bei der entsprechenden Amtshandlung übergeben. Wenn Ihnen eine solche Bescheinigung einmal verloren gegangen ist und Sie eine Bestätigung für ein zurückliegendes Ereignis benötigen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Meldewesen unseres Verwaltungsamtes, Am Burgacker 14-16, 47051 Duisburg, Tel. 0203 / 2951-0, Mailadresse. Bitte beachten sie: Der Kirchenkreis Duisburg kann nur Bescheinigungen über Amtshandlungen ausstellen, die in den Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg vollzogen wurden.