Bestattung

Jedes Mitglied unserer Kirche hat Anspruch auf eine christliche Bestattung.

Auch Kinder, die noch nicht getauft sind, können selbstverständlich christlich beerdigt werden. Es besteht inzwischen auch die Möglichkeit, eine Trauerfeier mit Sarg oder Urne in unseren Kirchen abzuhalten. Kirchliche Gebühren fallen bei Amtshandlungen für Gemeindeglieder grundsätzlich nicht an.

Im traurigen Falle eines Todes wird sich in der Regel das Bestattungsunternehmen mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der Kirchengemeinde in Verbindung setzen, um einen Termin für die Trauerefeier zu vereinbaren und den Kontakt für ein Gespräch im Vorfeld zu vermitteln.